AGB
1. Allgemeines
a. Sweet Spot bietet als Dienstleistungsunternehmen Training, Seminare, Coaching und Beratungen für Unternehmen sowohl des Privatrechts als auch der öffentlichen Hand, Bildungseinrichtungen und Institute im Rahmen von Dienstverträgen an. Sweet Spot steht es hierbei frei, die Dienstleistung durch Herrn Jochen Peter Elsesser persönlich oder einen Trainer/ Berater seiner Wahl zu erbringen.
b. Für sämtliche Dienstleistungen von Sweet Spot gelten diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, soweit nicht in Angebot oder Auftragsbestätigung bzw. einer anderweitigen Abrede zwischen den Parteien schriftlich ein Abweichung hiervon vereinbart wurde.
2. Angebot und Vertragsschluß
Der Auftraggeber erhält in der Regel für jede nachgefragte Leistung ein Angebot. Diese wird schriftlich per Post oder per Fax bzw. per Email mitgeteilt. Die Annahme des Angebots gilt als Auftragserteilung und wird von Sweet Spot ggfl. schriftlich, per Fax oder per Email bestätigt. Soweit sich aus den getroffenen Vereinbarungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, kommen zwischen Auftraggeber und Sweet Spot nur Dienstverträge im Sinne des BGB zustande.
3. Vergütung
a. Honorare und ggfl. Zahlungsfristen sind im Angebot detailliert aufgeführt. Die Vergütung ist unmittelbar nach Zugang der Rechnung vom Auftrageber zahlbar und fällig. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist Sweet Spot berechtigt, unmittelbar nach Durchführung einer Tageseinheit Einzelabrechnungen zu erstellen.
b. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von Sweet Spot nur insoweit aufrechnen, als sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Verschwiegenheit
Sweet Spot verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Vereinbarung bzw. anläßlich der Durchführung der Dienstleistung bekannt gewordenen betrieblichen Vorgänge, insbesondere technische, persönliche und kaufmännische Einzelheiten im Unternehmen des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
5. Urheber- und Nutzungsrechte
Urheber- und Nutzungsrechte an allen von Sweet Spot im Rahmen der Dienstleistung erstellten Materialien steht ausschließlich Sweet Spot als Rechteinhaber zu. Die Verbreitung oder Nutzung bzw. das Gebrauchen dieser Materialien sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung von Sweet Spot gestattet.
6. Vergütung bei Absage durch Auftraggeber
a. Wird die Durchführung eines Termins von Seiten des Auftraggebers bis zu 8 Wochen vor dem vereinbarten Termin abgesagt, sind 50 % des vereinbarten Honorars, bei einer Absage bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin 75% des vereinbarten Honorars und bei einer Absage innerhalb von 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin 100% des vereinbarten Honorars zu zahlen.
b. Bei Absagen bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin, kann der Auftraggeber von Sweet Spot verlangen die vereinbarte Veranstaltung innerhalb einer Frist von 9 Monaten zu den vereinbarten Konditionen durchzuführen. Wird diesbezüglich ein Alternativtermin vereinbart, gilt dieser als absoluter Fixtermin. Nach Vereinbarung dieses Alternativtermins ist Sweet Spot berechtigt unmittelbar die Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen gilt sodann Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7. Schadensersatz bei Verzug der Leistungserbringung
Kann Sweet Spot einen vereinbarten Termin wegen höherer Gewalt, Krankheit des zuständigen Trainers/ Beraters, Unfall oder einer sonstigen unverschuldeten Verhinderung nicht wahrnehmen, so ist Sweet Spot berechtigt, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Ist dies zum vereinbarten Termin nicht möglich, kann zwischen Sweet Spot und dem Auftraggeber ein Alternativtermin vereinbart werden oder der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche jedweder Art sind gegenüber Sweet Spot ausgeschlossen.
8. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Für alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten ist der jeweilige Unternehmenssitz von Sweet Spot Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand Januar 2007
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